So berechnen wir den Finderlohn
Transparent, gesetzlich, fair. Nach BGB §§ 971 und 978.
1. Die Formel (§ 971 BGB)
Bis 500 € → 5 % des Wertes
Ueber 500 € → 25 € + 3 % vom Mehrwert
Der Finderlohn ist gesetzlich vorgeschrieben — er ist kein freiwilliges Trinkgeld. Wir berechnen ihn automatisch beim Erstellen deines Verlust-Inserats.
2. Beispiele
| Wert | Finderlohn (Standard) | In OEPNV / Behoerde |
|---|---|---|
| 50 € | 2,50 € | 1,25 € |
| 100 € | 5,00 € | 2,50 € |
| 300 € | 15,00 € | 7,50 € |
| 500 € | 25,00 € | 12,50 € |
| 1.000 € | 40,00 € | 20,00 € |
| 2.000 € | 70,00 € | 35,00 € |
3. Reduzierter Satz (§ 978 BGB)
Bei Funden in oeffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Strassenbahn) oder Behoerden gilt:
- Wert unter 50 € → kein Finderlohn-Anspruch
- Wert ab 50 € → halbierter Standard-Satz
4. Sentimentaler Wert
Wenn dein Gegenstand keinen objektiven Marktwert hat (z.B. ein Familien-Erbstueck, ein einzelner Schluessel, ein Lieblings-Anhaenger), berechnen wir eine Pauschale von 10 €. Das entspricht dem „billigen Ermessen“ nach § 971 BGB.
Du kannst diese Pauschale freiwillig erhoehen, wenn dir dein Gegenstand mehr wert ist.
5. Verzicht durch den Finder
Manche Finder geben dir den Gegenstand gerne kostenlos zurueck. Beim Fund-Inserat kann der Finder explizit auf den Finderlohn verzichten. In dem Fall zahlst du nur die Inserat-Gebuehr — kein Finderlohn faellt an.
6. Auszahlung
Beim Erstellen des Verlust-Inserats zahlst du den Finderlohn vorab in die Treuhand der Plattform. Erst wenn du den Empfang deines Gegenstands bestaetigst, wird das Geld an den Finder ausgezahlt.
(Die Zahlungsabwicklung wird mit Stripe in einer der naechsten Phasen scharfgeschaltet.)
7. Steuern
Finderlohn ist steuerfrei bis 256 € im Kalenderjahr (§ 22 Nr. 3 EStG). Wer mehr verdient, muss den Mehrbetrag in der Einkommensteuererklaerung angeben. Das ist Sache des Finders, nicht der Plattform.