Einhoernchen

Wenn du etwas findest

Deine Pflichten und Rechte nach dem deutschen Fundrecht (BGB §§ 965–984).

1. Anzeigepflicht (§ 965 BGB)

Wenn du etwas findest, das mehr als 10 Euro wert ist, bist du gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzueglich zu melden: dem Verlierer (wenn bekannt), dem Fundbuero oder der Polizei. Funde unter 10 Euro darfst du behalten — keine Anzeigepflicht.

Wichtig: Wer einen meldepflichtigen Fund verheimlicht oder verschweigt, kann sich wegen Fundunterschlagung (§ 246 StGB) strafbar machen. Mit Einhoernchen erfuellst du die Anzeigepflicht automatisch.

2. Finderlohn (§ 971 BGB)

Der Finderlohn ist kein freiwilliges Trinkgeld — er ist ein gesetzlicher Anspruch des Finders gegen den Eigentuemer.

Wert des GegenstandsFinderlohn-Anspruch
Bis 500 €5 % des Wertes
Ueber 500 €25 € + 3 % vom Mehrwert
Tiere3 % des Wertes
Sentimentaler WertNach „billigem Ermessen“

3. Besondere Orte (§ 978 BGB)

Bei Funden in oeffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Strassenbahn) und in Behoerden gelten reduzierte Saetze:

  • Wert unter 50 € → kein Finderlohn
  • Wert ab 50 € → halbierter Standard-Satz

4. Eigentumserwerb (§ 973 BGB)

Meldet sich der Eigentuemer 6 Monate nach Anzeige beim Fundbuero nicht, wird der Finder automatisch Eigentuemer der Sache. Bei Funden in Behoerden oder OEPNV verlaengert sich diese Frist auf 3 Jahre.

5. Steuern

Finderlohn ist nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkuenfte zu versteuern — aber nur, wenn du in einem Kalenderjahr mehr als 256 € Finderlohn einnimmst. Darunter ist alles steuerfrei.

Disclaimer: Diese Seite gibt einen Ueberblick ueber die rechtlichen Grundlagen — sie ersetzt keine Rechtsberatung. Fuer Einzelfaelle wende dich an einen Anwalt.

Quellen: § 965, § 971, § 973, § 978 BGB